

300 € Faltrad-Förderung für ÖV-PendlerInnen
Ab 1. Mai bietet Radland Niederösterreich erstmalig eine Faltrad-Förderung für Privatpersonen an.
Hier die wichtigsten Eckdaten zur Förderung:
- Förderhöhe: bis max. 300 € pro (E-)Faltrad bzw. max. 30% des Kaufpreises
- Die Förderung kann nur von Privatpersonen beantragt werden, die über einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich verfügen
- Pro Person kann nur einmalig eine Förderung gewährt werden
- Der Besitz einer in Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen, personenbezogenen ÖV-Jahreskarte ist Voraussetzung
- Das (E-)Faltrad muss vor Beantragung der Förderung neu bei einem österreichischen Händler gekauft werden (Kaufdatum ab dem 1. Jänner 2022)
- Das (E-)Faltrad darf im zusammengeklappten Zustand eine maximale Abmessung von 110 cm x 80 cm x 40 cm nicht überschreiten
- Förderanträge werden im Zeitraum von 1. Mai bis 30. September 2022 möglich sein
- Die Förderung wird bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets angeboten
(Quelle und weitere Infos: http://radland.at/foerderungen-rad/ )