Neues Verkehrszeichen: Grünpfeil für das Rad

An gekennzeichneten Stellen ist zukünftig das Rechtsabbiegen bei Rotlicht erlaubt, vorausgesetzt, dass davor angehalten und sichergestellt wird, dass das Abbiegen bzw. Weiterfahren ohne Gefahr möglich ist.

Seitlicher Abstand beim Überholen

Fahrzeuge müssen beim Überholen von Fahrrädern einen festgelegten Abstand einhalten. Die verpflichtenden Mindestabstände betragen innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter.

Nebeneinanderfahren

In beruhigten Straßen (Tempo-30-Zonen) ist das Fahren mit dem Fahrrad nebeneinander erlaubt. Dies gilt nicht auf Schienenstraßen, Vorrangstraßen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung. Wird ein Kind am Rad begleitet, darf immer nebeneinander gefahren werden (ausgenommem ebenfalls Schienenstraßen).

(Quelle: bmk.gv.at/stvo)